Zertifizierung des Tätigkeitsschwerpunktes Implantologie der DGI

Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Implantologie können sich für den Tätigkeitsschwerpunkt "Implantologie" direkt bei der DGI zertifizieren. Die Berechtigung zum Führen des Tätigkeitsschwerpunktes muss regelmäßig durch den Nachweis implantologischer Tätigkeit erneuert werden.

Die Voraussetzungen für die Zertifizierung sind hoch:

Erfolgreich absolviertes Curriculum Implantologie bei einer wissenschaftlichen Gesellschaft mit einer hohen Mindestanzahl Unterrichtsstunden (z.B. DGI, DGZI, DGMKG).

Es ist der Nachweis einer mindestens 3-jährigen implantologischen Tätigkeit zu erbringen.

Der Zahnarzt muss mindestens 200 gesetzte und/oder versorgte Implantate oder mindestens 70 Patientenfälle je Kiefer, bei denen alle Indikationsklassen vertreten sein müssen, nachweisen können. Die Nachweise erfolgen natürlich anonymisiert entsprechend den Vorschriften zum Datenschutz.