Zahnärztliche Behandlung während der Schwangerschaft

In der Schwangerschaft sollten neben den bereits erwähnten Mundhygienemaßnahmen und Zahnreinigungen nur dringend erforderliche Zahnbehandlungen durchgeführt werden, am besten im zweiten Schwangerschaftsdrittel.

Obwohl die Strahlenbelastung durch zahnärztliche Röntgenaufnahmen im Bereich des Uterus als sehr gering eingestuft wird, darf eine röntgenologische Diagnostik insbesondere in den ersten drei Monaten nur bei zwingender Indikation, durchgeführt werden. Aus rechtlichen Gründen ist es notwendig, den Bereich des schwangeren Uterus mit einer Bleischürze abzudecken. Durch die erhebliche Strahlenreduktion der digitalen Röntgentechnik kann aber in Ausnahmefällen auch während einer Schwangerschaft ein digitales Röntgenbild angefertigt werden.

Die Einnahme von Medikamenten ist während der Schwangerschaft generell problematisch, da der Einfluss auf das werdende Leben häufig noch nicht vollständig erforscht ist und nicht entsprechend eingeschätzt werden kann.

Schmerzmittel sollten nur in dringenden Fällen und im Zweifelsfall unter Rücksprache mit dem behandelnden Gynäkologen eingenommen werden. Ebenso soll der Einsatz von Antibiotika kritisch geprüft werden.

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