Welche Kosten können auf mich zukommen?

Die Kosten für eine Implantation hängen von verschiedenen Faktoren ab und können deshalb auch erheblich variieren. Sie sind beispielsweise abhängig von der Anzahl der zu setzenden Implantate, von eventuell notwendigem Knochenaufbau und von der Art der gewählten prothetischen Versorgung.
Wir beraten Sie gerne über die für Sie optimale Lösung.

Grundsätzlich erhalten Patienten nach dem eingehenden Beratungsgespräch einen Kostenvoranschlag über die gesamte Therapie mit chirurgischem und prothetischem Anteil.
Wir verwenden zur Aufklärung eine dreidimensionale Darstellung (3D-Vision).

Gesetzlich versicherte Patienten

Bei gesetzlich versicherten Patienten wird auch der anfallende Eigenanteil ausgewiesen. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen je nach Versicherungsstatus einen Festzuschuss zur prothetischen Versorgung.

Beim Nachweis eines Bonusheftes mit jährlichen Eintragungen von zahnärztlichen Kontrolluntersuchungen der letzten 5 bzw. 10 Jahre erhöht sich der Festzuschuss um 20- bzw. 30%.

Zusatzversicherungen

Zahnzusatzversicherungen erstatten ebenfalls häufig einen Teil der Kosten, je nach Tarif zwischen 30% und 90%.

Privatversicherte

Privatversicherte Patienten sollten sich vor Behandlungsbeginn nach Erhalt des Kostenvoranschlages mit ihrer Versicherung oder Beihilfe bezüglich möglicher Kostenerstattungen in Verbindung setzen. Im Nachhinein ist eine Kostenerstattung immer sehr schwierig durchsetzbar oder sogar aussichtslos.
Wir stehen aber jederzeit für Schriftverkehr mit den Kostenträgern zur Verfügung.

Die Anfangskosten für Implantate sind fast immer höher als bei konventionellem Zahnersatz, wenn man allerdings die Haltbarkeit, Lebensdauer, den Erhalt der eigenen Zähne und den Gewinn an Lebensqualität nimmt, lohnt sich der Aufwand.